Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur mietweisen Überlassung des Ferienhauses „Der Weberwinkel“ in Monschau
Vermieter: Marco Roscheda, Herzogenrather Weg 7, 52499 Baesweiler
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhaus „Der Weberwinkel“, Rosenthal 9, 52156 Monschau (Mietobjekt) sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen desselben erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Der Beherbergungsvertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter sowie den Mieter begleitenden Personen zustande.
Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 Anreise, Schlüsselübergabe, Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig zur Verfügung. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit die Zugangcodes für die Eingangstür und das Garagentor, die nicht über die beherbergten Personen hinaus weitergegeben werden dürfen. Bei unberechtigter Weitergabe der Zugangscodes oder Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter für sämtliche sich aus dem Verlust ergebenden Schäden. Der Verlust eines Schlüssels wird, unbeschadet weiterer möglicher Schadenersatzansprüche, mit EUR 100,00 berechnet.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter und gegen Aufpreis möglich. Ausnahme: Fällt der Abreisetag auf einen SONNTAG, kann der Mieter das Mietobjekt bis abends 18:00 Uhr ohne Aufpreis nutzen.
Die Mitteilung des Türcodes oder die Schlüsselübergabe erfolgt nach vorheriger zeitlicher Abstimmung mit dem Vermieter.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung, Kaution, Personenanzahl
Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Mietobjekt bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietobjektes und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Die Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Sauna, Internet) sind im Mietpreis enthalten. Nicht enthalten ist die Endreinigung. Ebenso nicht enthalten ist die vorhandene Wallbox, deren Nutzung separat zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt und geregelt wird. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Das Mietobjekt steht maximal 9 Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung des Mietobjektes erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Mietobjekt belegen. Eine nicht genehmigte darüberhinausgehende Anzahl an Übernachtungsgästen wird mit dem 4-fachen Übernachtungsgrundpreis, in Höhe von 100,00 Euro pro untergebrachte Person, berechnet.
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjektes sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 25 % des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Nähere Informationen zur Zahlung sowie zur Zahlungsweise erhält der Mieter mit der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung in Höhe von 25 % ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen. Die Restzahlung des vereinbarten Preises ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
Sollte der Zeitraum zwischen der Buchungsbestätigung und dem Mietbeginn weniger als 4 Wochen betragen, so ist der gesamte Betrag bei Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig.
Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Zahlungsbedingungen.
Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Auf die Bestimmungen in § 7 wird verwiesen.
Für den Fall, dass Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar bzw. an den Außenanlagen verursacht wurden, ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten
Pflichten des Mieters / Hausordnung
Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Mietobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Für schuldhafte oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig.
Während der vereinbarten Mietzeit übernimmt der Mieter die Verantwortung für das Mietobjekt. Sämtliche Türen sind beim Verlassen zu verschließen und die Schlüssel mitzuführen. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Mieter oder die beherbergten Personen verursacht werden, kommt der Mieter dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen.
Es wird eine Kaution verpflichtend gefordert, um die Kosten etwaiger Schäden abzusichern. Auf § 4 Ziffer 10 wird verwiesen.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter in der Garage zu entsorgen, Geschirr ist sauber, abgewaschen und trocken in den dafür vorgesehenen Schränken zu lagern. Küchenbereich und Aufenthaltsraum sind besenrein sowie Grill und Backofen gereinigt zu hinterlassen.
Jegliche Art von Partys, deren Geräuschemissionen über das übliche Maß hinausgehen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Junggesellenabschiede und vergleichbare Veranstaltungen.
Zusammen mit der Buchung akzeptiert der Mieter die Hausordnung des Vermieters, welche ihm zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeht bzw. im Haus ausliegt Auf die Bestimmungen der Hausordnung wird verwiesen.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung führt zu einer sofortigen, fristlosen Kündigung.
Pflichten des Vermieters
Das Mietobjekt wird bei der Anreise vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden aus unerlaubter Handlung und / oder unsachgemäßer Handhabung oder Nutzung des Mietobjektes, des Inventars und der Außenanlagen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 6 Haustiere / Insekten / Nichtraucher
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer sofortigen, fristlosen Kündigung.
Für das evtl. Vorkommen von Insekten oder Tieren in oder um das Mietobjekt herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherhaus, das bedeutet, dass innerhalb des Hauses in keinem Raum geraucht werden darf. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer sofortige fristlosen Kündigung. Für ggf. erforderliche Reinigungsarbeiten haftet der Mieter.
§ 7 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Ein Rücktritt des Mieters von dem Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, oder reist der Mieter später an und/oder früher ab als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den vollen vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn er die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag lediglich dann zurücktreten, wenn zwischen ihm und dem Vermieter ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein solches Rücktrittsrecht des Mieters erlischt dann, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Stichtag schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit berechtigt. Die Kosten bei kurzfristigeren Stornierungen betragen: Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 25 % des Mietpreises; bei Stornierung bis 2 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des Mietpreises; bei Stornierung 1 Tag oder weniger vor Beginn der Mietzeit 100% des Mietpreises.
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.
Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Anmietung hat der Vermieter die Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vermietung des Mietobjektes anzurechnen.
Der Mieter und der Vermieter sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,
- wenn das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters, oder nicht zu Wohnzwecken gebucht wurde,
- der Mieter den Vermieter über die Anzahl der zu beherbergenden Personen oder deren Identität getäuscht hat,
- wenn der Mieter und/oder die zu beherbergenden Personen entgegen des bestehenden Verbotes Tiere in das Mietobjekt mitbringen oder im inneren des Ferienhauses rauchen,
- wenn der Mieter und/oder die zu beherbergenden Personen durch ihr Verhalten die Sicherheit oder den Hausfrieden der Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,
- wenn der Mieter und/oder die zu beherbergenden Personen vorsätzlich das Mietobjekt, das Inventar und/oder die Außenanlagen beschädigen oder zerstören.
Bei berechtigtem Rücktritt bzw. berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter sämtlichen hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere hinsichtlich des entstehenden Mietausfalls, zu ersetzen. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 8 Haftung
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruch und/oder Diebstahl.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter, Überschwemmung, Brand etc. Ebenso haftet der Vermieter nicht bei Eintritt unvorhersehbarer bzw. unvermeidbarer äußerer Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen Dritter oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Mietobjekt und/oder am Inventar und/oder an den Außenanlagen schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 9 Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit zur ordnungsgemäßen Organisation des Betriebes des Mietobjektes erforderlich erhoben. Hierzu zählen Name des Mieters, seine Anschrift, sowie seine Kontaktdaten. Im Übrigen werden die einschlägigen Vorschriften der DSGVO berücksichtigt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
Der vorliegende Beherbergungsvertrag tritt erst in Kraft, wenn dieser bestätigt / unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Monschau. Allgemeiner Gerichtsstand ist Monschau. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 22. Juli 2024